Wenn man es genau nimmt, ist eine digitale Personalakte nichts anderes als eine elektronische Version der Personalakte in Papierform. Sie darf deshalb folgerichtig dieselben Daten und Informationen enthalten. Ihnen als Arbeitgeber sind hier viele Freiheiten gelassen, solange Sie die Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte einhalten sowie betriebsverfassungsrechtliche Vorgaben.
Was darf alles in die digitale Personalakte?
In Ihre digitale Personalakte dürfen alle Unterlagen, die direkt etwas mit dem Arbeitsverhältnis zu tun haben. Dazu gehören u. a. die folgenden Informationen und Dokumente. Die Auflistung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Was darf nicht in die Personalakte?
Als Faustregel gilt: Privates hat in der elektronischen Personalakte nichts zu suchen. Ebenso wenig wie Informationen, die sonstige Rechte und Vorgaben in irgendeiner Art und Weise tangieren. Dazu gehören:
Personenbezogene Daten
Werden in der Personalakte personenbezogene Daten gespeichert oder verarbeitet, was in der Regel der Fall ist, müssen Sie als Arbeitgeber die Bestimmungen des Datenschutzes besonders beachten.
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